Achim Kluwe
Glasermeister
staatl. gepr. Glas - Bau - Techniker
Obermeister der Glaserinnung - Reg. Bez. Arnsberg
Mitglied der Handwerkskammer zu Dortmund
Vorstand der Meisterprüfungs - Kommission der Handwerkskammer zu Köln
Asbest - Entsorger
Tüv - Prüfer für Kraft betriebene Tor, Türen, Fenster
Thermograf - Bau
Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ?
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat seine Gutachten
Gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch zu erstatten.
Durch die Handwerkskammern werden Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.
Prädikate, die nicht nur eine geschützte Bezeichnung darstellen.
Öffentlich bestellt werden kann nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet eine besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachgewiesen hat. Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie sein Gutachten unparteiisch zu erstellen.
Verschwiegenheit:
Der Sachverständige ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt der Schweigepflicht.
Fortbildung:
Der öffentlich bestellte Sachverständige unterliegt der Pflicht sich ständig fortzubilden. Dadurch heben sich die Sachverständigen des Handwerks von anderen, zum Teil selbst ernannten, Sachverständigen ab.
Einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erkennt man an seinem offiziellen Ausweis, in dem Personalien, Bestellungsbehörde und sein Sachgebiet angegeben sind, und an seinem Rundstempel.
Gebührenordnung / Abrechnung:
Für die Tätigkeit der von der Handwerkskammer bestellten Sachverständigen existiert keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragserteilung mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Wird kein Honorar vereinbart, gilt die sogenannte „übliche Vergütung“. Der Stundensatz hängt unter anderem vom Sachgebiet, vom Schwierigkeitsgrad des Gutachtens und den besonderen Umständen des Falles ab. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden extra berechnet.
Weitere Informationen erhalten Sie:
Institut für Sachverständigenwesen e. V.
IFS, 50674 Köln, Hohenstaufenring 48-54
oder
Handwerkskammer Dortmund
Ardey Str. 93, 44139 Dortmund, Tel. 0231-54930
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